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Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Dreistigkeit staatliche Stellen
versuchen, eine regelrechte Abzocke zu betreiben. Hier ist die Rede von der so genannten
GEZ - Gebühreneinzugszentrale
Als Rentner mit "üppigen" 520 Euro Altersrente versuche ich, nicht den
Sozialkassen zur Last zu fallen und mir noch, etwa 100 Euro monatlich mit einem kleinen
Geschäft dazu zu verdienen.
Ganz offenbar ist das aber besagter GEZ ein Dorn im Auge. Sie unterstellen mir einfach,
mit regelrechter krimineller Energie, ich müßte für mein Autoradio im Privatauto
Rundfunkgebühren bezahlen und das, obwohl ich meine Fernseh- und Rundfunkgebühren
regelmäßig entrichte, besser noch, diese von der GEZ abgebucht werden. Meines Wissens
ist dabei ein Autoradio in den Gebühren mit enthalten. Erklärend sei hier noch angefügt,
dass ein Geschäft dieser Größenordnung finanziell gar kein Dienstauto vertragen
würde und ich demzufolge auch keines habe.
Voraussetzung für ein solches Kleinstunternehmen ist neben entsprechender fachlicher
Fähigkeiten auch ein paar wenige Fähigkeiten in den Grundrechenarten. Diese scheinen aber
weder bei den Gesetzgebern noch bei der GEZ vorhanden zu sein. Jedenfalls bin ich gezwungen,
wenn ich schon nicht meinen Umsatz - wegen der geringen Geschäftsgrösse - steigern kann, so doch
die Geschäftskosten auf ein minimum zu reduzieren habe. Solches Gedankengut, Rechenaufgaben
etwa der dritten Klasse, scheint von den GEZ-Leuten offenbar nur mühsam beherrscht zu werden.
Sonst würde man wohl kaum immer wieder "Aufforderungen" zusenden und mit Strafe drohen.
Scheint diesen Leuten mächtig Spaß zu machen, ohne selber einen einzigen Pfennig erwirtschaften
zu müssen, immer wieder die Forderungen zu wiederholen. Postgebühren kosten ja scheinbar kein
Geld, wie überhaupt das Wort Kostenreduzierung ein Fremdwort zu sein scheint. Kleiner Tipp
am Rande: Betreiben sie nie einmal ein kleines Geschäft auf eigene Rechnung. Sie würden es
vermutlich nicht einmal auf 100 Euro monatlich schaffen, wären viel mehr schon nach
wenigen Wochen Pleite - bei den praktizierten Rechenkünsten.
Übrigens darf ich sie zum Schluß noch darauf hinweisen, daß das Sozialgericht in Kassel
2006 festgestellt hat, daß in einem solchen Fall die GEZ in der Beweispflicht ist
und eine betriebliche Nutzung eines Privatautos nachweisen muß und das nach Artikel 3
der Verfassung vor dem Gesetz alle gleich sind. Letzteres bedeutet wohl, dass
nicht jemand für sein Privatauto Rundfunkgebühren zahlen muß, nur weil er selbständig ist.
Gehen sie doch bitte künftig etwas sparsamer mit meinen "normalen" Gebühren um
und denken nicht, das sind ja nur 55 Cent für einen Brief... |